Ein Sachkundenachweis ist – vereinfach gesagt – ein Test, ob jemand in der Lage ist, einen Hund zu halten und zu kontrollieren. Wichtig dabei ist, dass vom Tier keine Gefahr für andere Menschen oder die öffentliche Ordnung ausgeht. Der Sachkundenachweis ist vor allem bei Hunderassen relevant, bei denen vermutet wird, dass sie gefährlich sein könnten. Halter sogenannter Listenhunde müssen in den meisten Bundesländern so auch in NRW eine Sachkundeprüfung ablegen. In Nordrhein-Westfalen ist ein Sachkundenachweis für Halter sogenannter 20/40-Hunde und anderer bestimmter Rassen Pflicht. Das Landeshundegesetz in NRW definiert einen ausgewachsenen Hund, der mindestens 20 kg schwer oder 40 cm hoch ist, als 20/40-Hund. Aber auch wenn man keinen Hund hat, der in diese Kategorie fällt, ist es im bürokratischen Deutschland immer gut so etwas an der Hand zu haben.

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