Ein Sachkundenachweis ist – vereinfach gesagt – ein Test, ob jemand in der Lage ist, einen Hund zu halten und zu kontrollieren. Wichtig dabei ist, dass vom Tier keine Gefahr für andere Menschen oder die öffentliche Ordnung ausgeht. Der Sachkundenachweis ist vor allem bei Hunderassen relevant, bei denen vermutet wird, dass sie gefährlich sein könnten. Halter sogenannter Listenhunde müssen in den meisten Bundesländern so auch in NRW eine Sachkundeprüfung ablegen. In Nordrhein-Westfalen ist ein Sachkundenachweis für Halter sogenannter 20/40-Hunde und anderer bestimmter Rassen Pflicht. Das Landeshundegesetz in NRW definiert einen ausgewachsenen Hund, der mindestens 20 kg schwer oder 40 cm hoch ist, als 20/40-Hund. Aber auch wenn man keinen Hund hat, der in diese Kategorie fällt, ist es im bürokratischen Deutschland immer gut so etwas an der Hand zu haben.
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Wissen was im Notfall zu tun ist
Was tun, wenn ...? Auch wenn wir nie hoffen, dass unseren Hunden etwas passiert, ist es wichtig zu wissen, wie man sich im Notfall richtig verhält. Unser Erste Hilfe Seminar vermittelt das nötige Wissen, um im Notfall richtig zu handeln.
Dr. Eva Findeisen und Christina Bennerscheid führen dich durch die wichtigsten Schritte der Ersten Hilfe für deinen Hund. Du lernst, Krankheiten frühzeitig zu erkennen, Notfälle zu bewältigen und Verbände richtig anzulegen. Anhand von realen Praxisbeispielen und alltagstauglichen Informationen kannst du das Gelernte direkt anwenden.
Du kannst an dieses Seminar ganz einfach online teilnehmen oder vor Ort in unserer Halle in Wachtberg dabei sein.
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